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Betriebskosten korrekt und einfach mit Wohnungsmietern abrechnen

Erhalten Sie in dieser Webinaraufzeichnung aus 2023 den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften und Rechtssprechung und erfahren Sie, wie Sie eine korrekte und rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen, mit Sonderfällen umgehen und Fehler vermeiden.

Dieser Online-Kurs wird mit 6,5 Stunden auf die Weiterbildungsverpflichtung angerechnet.

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EUR 208,25 inkl. MwSt.

Betriebskosten korrekt und einfach mit Wohnungsmietern abrechnen

In dieser Webinaraufzeichnung erfahren Sie von unserem Referenten Thomas Lahr, wie Sie eine korrekte und rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen. Er zeigt Ihnen auch, wie Sie Fehler vermeiden und mit Sonderfällen umgehen.

Gewinnen Sie Sicherheit bei diesem so wichtigen Thema und erhalten Sie den aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften und der Rechtssprechung. Mit diesem Wissen fällt Ihnen die Bearbeitung der Betriebskostenabrechnung und Mieterrückfragen leicht, denn Sie bekommen einen verständlichen und leicht umsetzbaren „Fahrplan“.

Aus dem Inhalt:

  • Definition Betriebskosten und gesetzliche Grundlagen
  • Betriebskosten rechtssicher vereinbaren, Umgang mit fehlerhaften Vereinbarungen in Mietverträgen
  • Zuordnung der einzelnen Kostenarten
  • Umlageschlüssel, Festlegungen und Änderungen
  • verbrauchsabhängige Abrechnung
  • neu eingeführte Betriebskostenarten
  • Abrechnungszeitraum, Ausschlussfrist, Pflichten beim Verkauf
  • Umgang mit Mietminderungen in der BK-Abrechnung
  • Einsicht des Mieters in Unterlagen
  • Abrechnungskorrektur, Folgen verspäteter Abrechnung, Fälligkeiten
  • Aktuelles Praxiswissen zu Betriebskosten
  • viele direkt umsetzbare Praxistipps zur Erleichterung Ihrer Arbeit

Referent: Thomas Lahr - Immobilienkaufmann (IHK), Immobilienfachwirt (IHK)

Bearbeitungsdauer: 6,5 Stunden

Zeitraum: max. 30 Tage

Teilnahmebescheinigung: Als Nachweis für die Weiterbildungspflicht werden 6 Stunden angerechnet

Hinweis: Dieser Online-Kurs erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter
gemäß § 34c Abs. 2a GewO i.V.m. §15b MaBV


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