Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums einer neu entstandenen Wohnungseigentümergemeinschaft wirft für den Verwalter und Bauträger aufgrund der rechtlichen Komplexität zahlreiche Fragen auf. Unser Referent Herbert Gottschalk vom TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Geschäftsfeld Bautechnik, erklärt Ihnen, wie Sie die Abnahme aus technischer und juristischer Sicht rechtssicher meistern.
Profitieren Sie von der jahrzehntelangen Erfahrung und Kompetenz unseres Referenten und erfahren Sie, wie Sie Unstimmigkeiten mit Ihren Auftraggebern und Kunden vermeiden. Herr Gottschalk zeigt Ihnen praktikable Lösungswege und gibt Ihnen wertvolle Hinweise zum Umgang mit Sicherheiten, wesentlichen Mängeln, Verweigerungen der Abnahme, Bevollmächtigungen und vielem mehr.
Aus dem Inhalt:
- die Bedeutung der Abnahme im Werkvertragsrecht
- Erfüllungsanspruch/Gewährleistungsanspruch
- Beginn der Verjährung/Beweislastumkehr
- Gefahrenübergang, Übergang mit Nutzen und Lasten
- Wer darf was abnehmen? - Abnahmebefugnis
- Abnahme durch den WEG-Verwalter als gemeinschaftliche Aufgabe?
- Wann erfolgt die Abnahme?
- Teilabnahmen, Abnahmefiktionen
Referent: Dipl.-Ing. Herbert Gottschalk - Diplom-Ingenieur und Geschäftsführer der TÜV SÜD Industrie Service GmbH (Geschäftsfeld Bautechnik)
Bearbeitungsdauer: 5,5 Stunden
Zeitraum: max. 30 Tage
Teilnahmebescheinigung: Als Nachweis für die Weiterbildungspflicht werden 5,5 Stunden angerechnet
Hinweis: Dieser Online-Kurs erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter
gemäß § 34c Abs. 2a GewO iV.m. §15b MaBV