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Gebäudetechnik für den Hausverwalter

Erfahren Sie in dieser Webinaraufzeichnung vom 19.05.2022, welches Wissen Sie unbedingt im Bereich Gebäudetechnik als Hausverwalter benötigen und lernen Sie, gebäudetechnische Maßnahmen zu beurteilen und richtig umzusetzen.

Dieser Online-Kurs wird mit 6,75 Stunden auf die Weiterbildungsverpflichtung angerechnet.

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Gebäudetechnik für den Hausverwalter

Als Hausverwalter sind Sie auch für die komplexe technische Verwaltung verschiedenster Anlagen verantwortlich: In welchem Rhythmus müssen welche Anlagen technisch gewartet werden? Wie muss welcher Vorgang dokumentiert werden und welche Pflichten gilt es zu erfüllen? Profitieren Sie vom Praxiswissen unseres erfahrenen Referenten. Dr. Christian Grolik ist Wirtschaftsjurist für Immobilienrecht und seit mehr als 20 Jahren selbst in der Hausverwaltung tätig. Erfahren Sie, welches Wissen Sie unbedingt im Bereich Gebäudetechnik als Hausverwalter benötigen und lernen Sie, gebäudetechnische Maßnahmen zu beurteilen und richtig umzusetzen. Treten Sie kompetent gegenüber Ihren Kunden und technischen Dienstleistern auf und vermeiden Sie Haftungsfallen. Erhalten Sie wertvolles Wissen und nehmen Sie wichtige Impulse für Ihren Arbeitsalltag mit.

Aus dem Inhalt:

  • Baustoffe und Baustofftechnologie
  • Haustechnik
  • Erkennen von Mängeln
  • Verkehrssicherungspflichten
  • Erhaltungsplanung
  • Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
  • Altersgerechte und barrierefreie Umbauten
  • Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
  • Dokumentation

Referent: Dr. Christian Grolik - Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH), Betriebswirt des Handwerks, verbandsgeprüfter Bewerter (Sachverständiger) für bebaute und unbebaute Grundstücke (VDM), Fachautor

Bearbeitungsdauer: 6,75 Stunden

Zeitraum: max. 30 Tage

Teilnahmebescheinigung: Als Nachweis für die Weiterbildungspflicht werden 6,75 Stunden angerechnet

Hinweis: Dieser Online-Kurs erfüllt die Anforderungen an die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter
gemäß § 34c Abs. 2a GewO iV.m. §15b MaBV


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